Bitte beachten Sie, dass jedes Pferd seit dem 1. Juni 2009 einen Equidenpass besitzen muss. Dieser muss im Stall aufbewahrt und bei jedem Transport mitgenommen werden. Sollte Ihr Pferd noch keinen Pass besitzen, muss ein Mikrochip in den linken Hals appliziert werden, dieser hat ca. die Größe eines Reiskorns, sendet keine Strahlen aus und wandert bei richtiger Applikation (in den Muskel) auch nicht.
Im Todesfall muss der Pass dzt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft abgegeben werden, da Sie und der Stallbesitzer als Pferdehalter ansonsten mit einer Organstrafe in Höhe von ca. € 400.- bis 600.- und Anzeige beim Amtstierarzt, rechnen müssen.
Tipp: Lassen Sie sich die Abgabe des Passes bestätigen
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