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09.03.11
Pferde
Impfbestimmungen für Turnierpferde

§ 11

1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen. Die letzte Impfung vor Turnierbeginn darf nicht länger als 6 Monate plus 21 Tagen zurückliegen. Alle Pferde die an einem Turnier teilnehmen wollen, müssen zumindest eine initiale Grundimmunisierung von zwei Impfungen, die im Abstand von nicht weniger als 21 und nicht mehr als 92 Tagen erfolgt sind, haben. Danach, muss eine dritte Impfdosis (bezeichnet als erste Auffrischungsimpfung) innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen nach der 2. Grundimmunisierung, mit zumindest regelmäßiger jährlicher Auffrischung (z.B. innerhalb eines Jahres nach der letzten Dosis) erfolgen. Sollte das Pferd planmäßig bei einem Turnier teilnehmen, muss die letzte Auffrischungsimpfung innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen vor der Ankunft am Turnierort erfolgt sein. (das 21 Tage Fenster wurde geschaffen damit die Impfvorschriften in den Turnierplan passen). Keine Impfung darf innerhalb 7 Tage bis Ankunft am Turnierplatz stattfinden.

Alle Pferde die bis Jänner 2005 als unter ÖTO ordnungsgemäß geimpft gelten, benötigen keine neue Grundimmunisierung, wiederum vorausgesetzt dass sie mit der früheren Regel Grundimmunisierung und jährliche Auffrischungsimpfung und neuer Regel Auffrischungsimpfung innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen bis Ankunft am Turnier übereinstimmen.


2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mit vom Tierarzt eingetragenen Impfungen, in welchem das Nationale als Identitätsnachweis und die Pferdenummer eingetragen und vom Tierarzt oder der zuständigen Stelle bestätigt sind, mitzuführen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbeauftragten oder der Meldestelle vorzuweisen.

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Kontakt: Dr. Silvia Zips 0699/10 77 80 62