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29.10.08
Kleintiere
Aktuelles zum Thema Hund

Aus gegebenen Anlaß möchte ich einmal über ein Hundethema informieren:


Aktuell: Chip- und Registrierungsflicht in Österreich ab 30. Juni 2008 !

Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.

Die Registrierung  für das amtliche Hunderegister wird bei jeder Neuregistrierungen von Hunden automatisch vorgenommen, bei den bereits registrierten Hunden (in der Datenbank animaldata) muss eine Datenergänzung durchgeführt werden, da einige der gesetzlich geforderten Daten zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht bekannt waren.

Es sind dies die Daten des Tiereigentümers, sofern dieser nicht ident ist mit dem bereits erfassten Tierhalter, das Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises von Tierhalter und Tiereigentümer, das Datum des Beginns der Hundehaltung, der Grund eines allfälligen medizinischen Eingriffs und die Angabe des Tierarztes, der den Eingriff durchgeführt hat, sonstige Umstände, das Geburtsland des Hundes und fakultativ die Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes.

Diese Datenergänzung kann jeder Tierbesitzer oder Tierarzt über die jeweiligen Änderungsseiten bei ANIMALDATA.COM ab 1. Juli 2008 selbst durchführen.

Links: http://www.animaldata.com/info_TschG.shtm, http://www.parlinkom.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/I/I_00342/fname_092684.pdf

Links:


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Kontakt: Dr. Silvia Zips 0699/10 77 80 62