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20.03.20
Pferde
Information der Vereinigung der österreichischen Pferdetierärzte

Thema: Coronavirus (Covid19)
 
Stellungnahme der Vereinigung Österreichischer Pferdetierärzte (VÖP) zur Versorgung von Pferden in Einstellbetrieben
 
Aus aktuellem Anlass und aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich der notwendigen Versorgung von Pferden in Einstellbetrieben in der jetzigen Situation (Ausgangsbeschränkungen) gibt die VÖP aus pferdetierärztlicher Sicht dazu folgende Stellungnahme ab: Ernährung: Es ist für die Gesunderhaltung der Pferde wichtig, dass diese auch weiterhin regelmäßig, ausreichend und in gewohnter Art und Weise mit Futter und Wasser versorgt werden. Im Großteil der Einstellbetriebe erfolgt dies ohnehin durch die Betreiber der Einstellbetriebe bzw. deren Bedienstete. Bewegung: Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde im Sozialverband bis zu 16 Stunden täglich. Dabei handelt es sich normalerweise um langsame Bewegung (Schritt) verbunden mit Futteraufnahme. Pferde haben somit einen Bedarf an täglicher Bewegung. Mangelnde Bewegung kann die Ursache von Verhaltensstörungen, Verdauungsproblemen oder Schäden des Bewegungsapparates sein. Darüber hinaus beeinträchtigt Bewegungsmangel auch die Selbstreinigungsmechanismen der Atemwege sowie den gesamten Stoffwechsel. In allen Pferdehaltungen ist daher täglich für ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung der Pferde zu sorgen. Die diesbezügliche Mindestanforderung der Tierhaltungsverordnung lautet: „Mehrmals wöchentlich ist eine ausreichende Bewegungsmöglichkeit wie freier Auslauf, sportliches Training oder eine vergleichbare Bewegungsmöglichkeit sicherzustellen.“ Es ist also unbedingt notwendig, dass die Pferde bewegt werden bzw. eine Bewegungsmöglichkeit haben. Es ist aber nicht notwendig, dass die Pferde trainiert werden!
 Pflegemaßnahmen: Sinnvolle Pflege durch den Menschen ist für das Wohlbefinden des Pferdes unerlässlich. Dies umfasst insbesondere Reinigungs- und Hufpflegemaßnahmen.
 Falls die oben beschriebenen Mindestanforderungen an die Versorgung der Pferde durch den Einstellbetrieb (Betreiber bzw. dessen Bedienstete) bewerkstelligt und gewährleistet werden können, erscheint aus tierärztlicher Sicht der Besuch der PferdebesitzerInnen im Einstellbetrieb nicht unbedingt erforderlich und sollte daher entsprechend den geltenden Verkehrsbeschränkungen unterbleiben. Dies dient nicht nur dem Selbstschutz sondern auch dem Schutz der Betreiber und Bediensteten der Einstellbetriebe und somit der Sicherung der Versorgung der Pferde!  
Falls die oben beschriebenen Mindestanforderungen an die Versorgung der Pferde durch den Einstellbetrieb (Betreiber bzw. dessen Bedienstete) nicht bewerkstelligt und gewährleistet werden können und somit der Besuch der PferdebesitzerInnen im Einstellbetrieb für die Versorgung der Pferde unbedingt erforderlich ist, sollte dieser so erfolgen, dass Personenkontakte möglichst vermieden werden: Abstand halten bzw. entsprechende räumliche Trennung; evtl. gestaffelte Besuchszeiten organisieren.  Tierärztliche Versorgung: Der Pferdehalter muss durch eine artgemäße Haltung, Ernährung und Pflege zur Gesunderhaltung der Tiere beitragen. Bei Erkrankung oder Verletzung eines Pferdes ist rechtzeitig ein Tierarzt hinzuzuziehen.
 In diesem Zusammenhang besteht z.B. die Möglichkeit, dass in den Einstellbetrieben besuchsfreie Zeiten organisiert und festgelegt werden. Diese Zeiten, zu denen niemand im Stall ist, eignen sich dann für eine unaufschiebbare, aber planbare tierärztliche Versorgung. Denn auch dabei sollen Kontakte soweit wie möglich vermieden werden – dies dient wiederum sowohl dem Selbstschutz als auch dem Schutz der TierärztInnen und somit in weiterer Folge einer möglichst ungestörten Aufrechterhaltung der tierärztlichen Versorgung.
 In diesem Zusammenhang machen die Pferdetierärzte darauf aufmerksam, dass derzeit in den Einstellbetrieben nur unaufschiebbare und unbedingt notwendige tierärztliche Tätigkeiten durchgeführt werden können. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine diesbezügliche Entscheidung aber jeweils nur im Einzelfall und individuell getroffen werden kann.
 
 
Der Vorstand der VÖP 18. März 2020

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Kontakt: Dr. Silvia Zips 0699/10 77 80 62